Nachzahlung Jahresabrechnung beim Wohnungskauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Setzer / Panketal
Der Verkäufer versichert, dass er das Wohngeld laufend bezahlt hat und keine Rückstände bestehen. ... Der Verkäufer hat sein Wohngeld immer bezahlt. ... Der Vor-Eigentümer vor dem Verkäufer (01.01.2009 bis 28.02.2009) hat sein Wohngeld nicht bezahlt.