Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden oder muss ich mich an den Kosten beteiligen?
vom 9.5.2008
40 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Folgende Fragen ergeben sich zum Mietvertrag (die relevanten Auszüge aus dem Mietvertrag stehen nach den Fragen): - Muss die Wohnung bei Auszug renoviert werden oder muss ich mich an den Kosten beteiligen (Insbesondere im Hinblick auf die ausdrückliche Vereinbarung in §23, Absatz 2., 4. und 5.)? ... Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch Vorlage der Rechnungen zu erbringen. §18 Schönheitsreparaturen bei Auszug Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen (wie in §7 Abs. 1 aufgeführt) aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. ... Bei Auszug hat der Mieter die Wohnung vollständig zu renovieren bzw. sich an den Kosten (s. §18) zu beteiligen.