KFZ Kauf Händlergeschäft!!
vom 18.5.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Hoyer / Regensburg
sehr geehrter Herr/Frau Anwalt ich bin KFZ Händler und habe vor kurzem einen PKW auf einer Händlerauktion ersteigert.Es werden an jeden Auktionstag Kataloge übergeben mit den Beschreibung/Ausstattung der Fahrzeuge.Die Fahrzeuge werden von dem Auktionshaus im Auftrag des Lieferanten ohne gewährleistung verkauft,laut katalog AGB.Die Fahrzeuge dürfen nicht probegefahren lediglich darf man den Motor starten und den Wagen begutachten.Nun ist es so das ich ein Fahrzeug VW TDI mit 148 tsd km ersteigert habe was 9000€ gekostet hat.In den Fahrzeugbeschreibung werden im allgmeinen technische mängel angegeben,als Bastlerfahrzeug oder unfallfahrzeug.Aber im diesem falle ist ÜBERHAUBT KEIN FEHLER angegeben wurden.Als ich das Fahrzeug abgeholt habe und auf die Autobahn gefahren bin stellte ich fest das Fahrzeug überhaupt keine Leistung gebracht hat und mit mühe 100 km/h erreichte.VW hat mir als Diagnose Turbolader/bzw Lustmassenmesser defekt bestätigt,Kostenpunkt um die 1000€.Ich habe unverzüglich dem Auktionshaus dies mitgeteilt und die haben umgehend den lieferanten kontaktiert.Nun ist es so das der Lieferant sich stur stellt und sagt ich als käufer muss damit rechen wenn wenn ein Fahrzeug 148 tsd km gelaufen ist das der Turbo defekt ist und er nix tun könnte.Ich meine es ist vollkommen falsch da es um einen versteckten mangel handelt welches aber erst nach einer probefahrt erst möglich war zu erkennen muss er das Fahrzeug zurücknehmen.