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Auto entsprach nicht der Beschreibung

21. März 2023 17:54 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suchte schon längere Zeit nach einem Fahrzeug und wurde im internet bei autoscout24 fündig. Ich wollte unbedingt bei einem Händler kaufen. Das Auto hatte alle Ausstattungsmerkmale die mir wichtig waren (Automatik, PDC, AHK), der Preis sollte 10999 Euro sein. Ich handelte mit dem Verkäufer einen Kaufpreis von 10000 Euro aus. Ich wohne in Dresden, der Händler war in der Nähe von Heidelberg. Damit ich nicht umsonst die weite Fahrt unternehemn würde, lies ich das Fahrzeug mit einer Anzahlung von 1000 Euro reservieren. Am Freitag fuhren mein Sohn und ich mit dem Nachtbus los und waren Samstag früh beim Händler. Das Auto stand zum Vorführen auf dem Hof und wir merkten schnell, dass nicht alle Angaben auf der Beschreibung der Wahrheit entsprachen. Im Internet stand, dass die Steuerkette frisch gewechselt war - das Auto hat aber keine Steuerkette sondern einen Zahnriemen (den Unterschied müsste eine Werkstatt aber kennen) und die Plakette mit dem Datum war aber abgekratzt. Die Parkdistancekontrolle und die hintere Einparkhilfe fehlten ganz, ebenso der Bordcomputer, die Verkehrszeichenerkennung, die Sprachsteuerung und der USB - Anschluss. Wir machten trotzdem eine Probefahrt bei der wir bemerkten, dass eine Lampe und die Kennzeichenbeleuchtung nicht funktionierten sowie ständig die Anzeige erschien, dass die linke hintere Tür offen wäre. Auch war der Fahrersitz eingerissen. Auf einer Hebebühne einer anderen Autowerkstatt stellte sich dann auch noch heraus, dass die rechte vordere Achsmanschette angerissen war und die Bremsscheiben nicht im besten Zustand waren. Ansonsten war das Auto in einem guten Zustand. die andere Werkstatt riet uns, das Auto für diesen Preis nicht zu kaufen. Wenn wir es gern kaufen wollten, dann nicht mehr als 8500 Euro zu bezahlen... wir fuhren also zum Autohaus zurück und erklärten dem Verkäufer den Sachverhalt. Der lies sich auf kein Gespräch ein, erklärte uns, dass die Anzeige mit der tür wegen dem Waschen käme, er nicht bemerkt habe, dass die Einparkhilfe fehlt (sie würden immer die gleiche Beschreibung verwenden), usw, usf. Wir kauften das Auto für diesen Preis nicht. Der Verkäufer warf den Zettel mit dem gedruckten Angebot daraufhin in den Papierkorb. Ich wollte meine 1000 Euro Anzahlung zurück haben und der Verkäufer hat uns ausgelacht und gesagt, darauf könnten wir lange warten. Nur über seinen Anwalt. Draußen vor der Tür holte ich mir das schriftliche Angebot aus dem Papierkorb. Als er das bemerkte, kam er sofort rausgerannt und wollte wutentbrannt den Zettel zurück. Er fragte, wieviel wir für das Auto geben würden - 8500 Euro!!! Seine Antwort darauf: Verpisst euch!"
Meine Frage: Da das Auto nicht der Beschreibung entsprach müsste ich doch meine Anzahlung zurück bekommen?? Oder sehe ich das falsch?

21. März 2023 | 18:53

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Ich sehe ebenfalls sehr gute Aussichten, dass Sie den gezahlten Betrag zurückerhalten. Zunächst hängt es natürlich im Einzelnen davon ab, was Sie hier genau auf welchem Weg vereinbart haben. Die Frage ist also, ob Sie wirklich bereits einen Kaufvertrag geschlossen haben oder ob es sich eher um eine Reservierung handelte o.ä.

Tatsächlich würde ich zunächst eine entsprechende Vereinbarung widerrufen, sofern Sie privater Käufer sind. Geht man davon aus, dass es sich hier um einen Fernabsatzvertrag handelt, hätte der Verkäufer Sie über ein Widerrufsrecht belehren müssen.

Im Übrigen haben Sie ja auch ihren Sohn als Zeugen, der bestätigen kann, dass das Fahrzeug in vielen Punkten nicht der Beschreibung entsprach. Aufgrund der Abweichung von der angegebenen Beschaffenheit sehe ich auch hier gute Aussichten, von einem Vertrag zurücktreten zu können, wenn man denn einen soclhen annehman wollte. Würde man einen Kaufvertrag annehmen, hätten Sie im Übrigen ansonsten Anspruch auf das Fahrzeug gegen Behebung der Mängel, was der Verkäufer sicherlich auch nicht möchte.

Gerne können Sie noch einmal schildern, was genau Sie vor dem Hinfahren vereinbart haben. Wenn da schriftlich etwas gelaufen ist, können Sie mir dies auch gerne per E-Mail übersenden, damit ich mir das ansehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


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