Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich sehe ebenfalls sehr gute Aussichten, dass Sie den gezahlten Betrag zurückerhalten. Zunächst hängt es natürlich im Einzelnen davon ab, was Sie hier genau auf welchem Weg vereinbart haben. Die Frage ist also, ob Sie wirklich bereits einen Kaufvertrag geschlossen haben oder ob es sich eher um eine Reservierung handelte o.ä.
Tatsächlich würde ich zunächst eine entsprechende Vereinbarung widerrufen, sofern Sie privater Käufer sind. Geht man davon aus, dass es sich hier um einen Fernabsatzvertrag handelt, hätte der Verkäufer Sie über ein Widerrufsrecht belehren müssen.
Im Übrigen haben Sie ja auch ihren Sohn als Zeugen, der bestätigen kann, dass das Fahrzeug in vielen Punkten nicht der Beschreibung entsprach. Aufgrund der Abweichung von der angegebenen Beschaffenheit sehe ich auch hier gute Aussichten, von einem Vertrag zurücktreten zu können, wenn man denn einen soclhen annehman wollte. Würde man einen Kaufvertrag annehmen, hätten Sie im Übrigen ansonsten Anspruch auf das Fahrzeug gegen Behebung der Mängel, was der Verkäufer sicherlich auch nicht möchte.
Gerne können Sie noch einmal schildern, was genau Sie vor dem Hinfahren vereinbart haben. Wenn da schriftlich etwas gelaufen ist, können Sie mir dies auch gerne per E-Mail übersenden, damit ich mir das ansehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
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