Mietminderungsquote bei undichter Balkontür?
vom 20.3.2011
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, es geht bei uns um folgendes: Die Balkontüre in der gemeinsamen Wohnung meiner Freundin und mir ist seit Montage unseres Balkones undicht (das ist seit ca. einem halben Jahr). Es zieht Luft hindurch und sie lässt sich nicht vernünftig schliessen. Nachdem ich dies mehrmals mündlich bemängelt habe (auch unter Anwesenheit meiner Freundin) und ausser leeren Versprechungen nie etwas passiert ist, haben wir uns letzten Endes dazu entschlossen einen Brief mit Fristsetzung von 14 Tagen zur Behebung des Mangels aufzusetzen und eine Mietkürzung in Höhe von 20% angedroht, sollte nicht etwas geschehen.