Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Die von Ihnen geschilderte Situation klingt ja mehr als dramatisch, so dass ich hoffe, dass Sie ein dementsprechend empfindliches „Lärm-„ bzw. „Ereignisprotokoll“ führen, um ggf. einen qualifizierten Parteivortrag nachvollziehbar führen zu können.
Eine etwaige Mietminderung allein wird sicher nicht zur eigentlichen Problemlösung bzw. Ursachenbekämpfung führen.
Selbstredend sind die von Ihnen vorgebrachten Ereignisse mietminderungsfähig und durch den Vermieter des anderen Mieters auch abmahnfähig, um nach einem weiteren Verstoß, der nach Ihrem Vortrag nicht lange auf sich warten lassen dürfte, zu einer etwaigen fristlosen Kündigung zu führen.
Diese fristlose Kündigung nebst erfolgreicher Räumung würde auch eine Lösung Ihres Problems hinsichtlich der Ursachenbekämpfung hervorrufen, denn lediglich eine Mietminderung würde zu einer solchen nicht führen.
Sollte es hierbei verbleiben, wäre es vernünftigerweise sinnvoller eine neue Wohnung in einer angenehmeren Umgebung zu suche, um sich sodann wieder freier bewegen zu können.
Sollten Sie sich dennoch für eine Mietminderung in der von Ihnen anvisierten Höhe entscheiden, sollten Sie den Mangel der Beweiskraft wegen besser schriftlich anzeigen und eine etwaige Mietminderung darin ankündigen.
Da der Februar noch einige Tage vor sich hat, könnten Sie dies dementsprechend noch platzieren, um mit der Mietminderung ab der nächsten Monatsmiete beginnen zu können.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Hr.Zahn,
vielen Dank für Ihre Auskunft.
Sicher wäre ein Wohnungswechsel die beste Lösung.Es handelt sich jedoch um ein kleines Innenstadt-Apartment,welches aufgrund meiner langen Mietdauer eine günstige Miete hat.Ich hatte immer vor, es als 2.Wohnsitz zu behalten,weil ich später ganz ins Ausland gehen möchte.Der Nachbar wohnt übrigens im gleichen Haus direkt über mir,hat den gleichen Vermieter.
Ein Lärmprotokoll hatte ich mal vor 2 Jahren begonnen,aufgrund der Störungen meist am Wochenende nicht weitergeführt, da ich nicht den ganzen Verlauf der Abende mit erleben wollte.Der Polizeieinsatz im Herbst an einem Wochentag mit der extremen Störung müßte aber nachweisbar sein.Ich schätze auch die Bedrohungssituation viel schwerwiegender ein,die eindeutig aus den Beschwerden über die Störung resultiert.
Mir stellt sich die Frage,ob ich zum Schutz bei dieser erwiesenermaßen gefährdeten Lage meiner Wohnung von der Fensterseite aus,die Anbringung eines Fenstergitters vom Vermieter,zumindest anteilmäßig verlangen kann.Die Mietminderung sehe ich erstmal nur als Vehikel um das zu erreichen.
Mit freundl.Grüßen
eO
Sehr geehrter Ratsuchender,
anhand Ihrer Darstellung könnte man vielleicht tatsächlich zum Ergebnis kommen, dass das Anbringen eines Fenstergitters Ihren vertragsgemäßen Gebrauch wiederherstellen könnte.
Man könnte sicher auch eine anteilsmäßige Beteiligung des Vermieters sich vorstellen.
Aber bis Sie dies ggf. durchgesetzt haben, sollten Sie vielleicht doch vernünftigerweise zur Selbsthilfe greifen.
Des Weiteren ist Ihnen zu wünschen, dass die Zweitwohnsitz-situation so schnell wie möglich eintritt und bis zur Ihrer Rückkehr aus dem etwaigen Ausland dieser Nachbar vielleicht ein solcher nicht mehr ist.
Mit freundlichen Grßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt