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Hartz4 - Steuerrückzahlung

4. Juli 2007 20:55 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Abend.

Wir(ich,Freund,mein Sohn) haben eine Frage und zwar:Mein Freund hat eine Steuerrückzahlung(6868€) bekommenn,davon haben wir Miets-und andere Schulden bezahlt.Nun mußte ich einen neuen Hartz4-Antrag stellen und nun bekommen wir garnichts mehr.Keine Miete,kein garnix.Jetzt meine Frage:Ist das rechtens???Immerhin habe ich einen 2,5jährigen Sohn,den ich ernähren muß und auch Fixkosten,die bezahlt werden müßen.Ich muß dazu sagen,das mein Freund nebenbei arbeiten geht,aber nur zwischen 200-400€ im Monat bekommt.Ich bekomme dagegen Unterhaltsvorschuß(125€) und Kindergeld(154€) für mrin Sohn.

4. Juli 2007 | 22:20

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Die ARGE (JobCenter) könnte die Steuerrückerstattung als Einkommen gemäß § 11 Abs. 1 SGB II angesehen haben, was zur Folge hat, dass man dort Ihre Bedarfsgemeinschaft – zumindest für einen bestimmten Zeitraum - als nicht mehr hilfebedürftig ansieht. Eine Einstellung der Leistungen erscheint daher leider prinzipiell möglich.

Eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Leistungseinstellung in Ihrem Fall kann erst nach Kenntnis aller Details, insbesondere nach Einsicht in die Behördenakten, erfolgen. Ich rate Ihnen daher dringend, einen auf das Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Hierzu können Sie ggf. einen Beratungshilfeschein beim für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen.

Dieser sollte versuchen darzustellen, dass mit dem Geld Schulden bezahlt worden sind, weshalb Sie weiter hilfebedürftig sind. Die Zinsen hätten diese Situation sogar noch verschlimmert. Zumindest sollte daher eine Teilleistung erfolgen, gerade im Hinblick auf die Miete, deren Nichtzahlung Sie wegen einer möglichen Kündigung und Räumung mit der Obdachlosigkeit bedroht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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