Mietobjekt bei Auszug Renovieren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Ich habe die Wohnung im November 2004 bezogen. Laut Makler soll ich die Wohnung „vertragsgemäß" übergeben. ... Im Mietvertrag steht folgendes: „Da in der Miete keine Kosten für Schönheitsreparaturen/ Renovierungsarbeiten einkalkuliert sind, hat der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt auf seine Kosten – wie übernommen – im renovierten Zustand an den Vermieter zu übergeben."