Nießbrauch ist Schuldner der Bank, Zwangsversteigerung droht, Rechte des Eigentümers
vom 17.10.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Folgender Fall: Die Eltern haben an ihren Sohn Haus (2 Wohnungen, 1 Ladengeschäft) und Grundstück vor 20 Jahren geschenkt und sich im Grundbuch vorrangig jeweils ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Einer der Nießbraucher hat sich im Schenkungsvertrag verpflichtet, die erforderlichen Hypothekenzahlungen an die Bank zu leisten. Die entsprechenden Darlehensverträge mit der Bank haben beide Nießbraucher unterschrieben.