Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:
Eine haarsträubende Situation, in die Sie dort geraten sind.
Wenn und soweit sich das Handeln des Verkäufers beweisen ließe, würde ich meinen, dass dieser sich in mehrfacher Hinsicht strafbar gemacht hat:
In der Ankündigung, zu behaupten, Sie hätten nicht bezahlt, damit Sie die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten unterlassen, liegt meines Erachtens eine strafbare Erpressung.
Wenn und soweit sich beweisen ließe, das der Händler von den Mängeln positiv wusste, aber Ihnen den Wagen trotzdem als mangelfrei verkauft hat, könnte hierin ein Betrug liegen.
Ihr Problem ist in jedem Fall zivil- und strafrechtlich die Beweislage.
Hinsichtlich der Erfüllung der Pflicht zur Kaufpreiszahlung liegt die Beweislast im Falle des Bestreitens bei Ihnen.
Sie werden hier also dringend Zeugen brauchen, sollte der Händler seine Ankündigung wahr machen.
Es steht Ihnen ein Recht zu, eine Quittung für die Zahlung zu verlangen gem. § 368 BGB
.
An Ihrer Stelle würde ich mich aber nicht abschrecken lassen und ich empfehle dringend, wegen der Komplexität des Vorgangs, etwaige Geltendmachung von Rechten hier nur mit Hilfe eines Anwalts zu versuchen.
Zunächst sollte schriftlich auf die Behebung der Mängel gedrängt werden, auch, wenn nur ein mündlicher Vertrag vorliegt.
An diesem Punkt kommt dies Ihnen zugute, da der Verkäufer es schwer haben wird, einen Ausschluss der Gewährleistungsrechte zu beweisen.
Sollte der Verkäufer sich dann tatsächlich darauf berufen, der Wagen sei nicht bezahlt, müsste umgehend Strafantrag gestellt werden.
Die Ermittlungsbehörden wären dann verpflichtet, den Vorfall genau zu untersuchen, dazu zählt natürlich auch, wie und auf welche Weise dieser Händler seine Buchführungen handhabt, eventuell gibt es weitere Geschädigte.
Unter Umständen lassen sich hier Beweise zu Ihren Gunsten ermitteln, die dann in einem etwaigen zivilrechtlichen Verfahren eingeführt werden könnten.
Man wird also auch sehen müssen, wie dieser Händler reagiert, wenn es tatsächlich formal und autoritär wird.
Viele Gauner verstricken sich im Nachhinein in Ihre eigene Taktik, dies muss man nutzen.
Deshalb unternehmen Sie bitte nichts ohne sachkundige Hilfe!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße!
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Guten Tag,
vielen Dank für die Annahme meiner Frage.
Ich habe mit diesen Herren ja nach der ganzen Sache nachdem das Auto voll bezahlt war und das Kfz bei mir war, per whats app weiter kommuniziert.
Hier fragte ich ihn ob er das erhaltene Geld bitte nochmal nachzählen könne da ich der Meinung war das er mehr als Geld erhalten hat, folglich er meinte das er es machen kann. Sagt doch schon aus das er das Geld erhalten hat? Zudem sollte er die ganzen Unterlagen sowie kaufvertrag per Post zusenden da diese angeblich in seinem Büro lagen. Ich bekam auch alles per Post ( aber es lag keine Quittung bei ).
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
die Zusendung der Kaufunterlagen belegt die Erfüllung der Kaupreiszahlungsverpflichtung, erst Recht, da keine Quittung dabei war, noch nicht. Es wäre nämlich auch möglich, dass Ihnen diese Unterlagen auf eine Anzahlung hin zugesandt wurden bzw. dass der Verkäufer dies sagt.
„Das Geld zählen" kann man auch bei einer Anzahlung.
Deshalb rate ich Ihnen weiterhin, hier sehr vorsichtig und eher mit fachkundiger Hilfe zu taktieren.
Dies ergibt sich schon aus der unverschämten Art des Verkäufers.
Sie wissen nun, nach dessen Verhalten, mit welcher Art von Verteidigung Sie rechnen können und da ist guter Rat bei den weiteren Schritten gefragt.
Ich hoffe, Ihren Einwand entkräftet haben zu können.
Viele Grüße!
Sehr geehrter Fragesteller,
die Zusendung der Kaufunterlagen belegt die Erfüllung der Kaupreiszahlungsverpflichtung, erst Recht, da keine Quittung dabei war, noch nicht. Es wäre nämlich auch möglich, dass Ihnen diese Unterlagen auf eine Anzahlung hin zugesandt wurden bzw. dass der Verkäufer dies sagt.
„Das Geld zählen" kann man auch bei einer Anzahlung.
Deshalb rate ich Ihnen weiterhin, hier sehr vorsichtig und eher mit fachkundiger Hilfe zu taktieren.
Dies ergibt sich schon aus der unverschämten Art des Verkäufers.
Sie wissen nun, nach dessen Verhalten, mit welcher Art von Verteidigung Sie rechnen können und da ist guter Rat bei den weiteren Schritten gefragt.
Ich hoffe, Ihren Einwand entkräftet haben zu können.
Viele Grüße!