In meinem Mietvertrag steht zur Tierhaltung folgendes: "(2)Mit Rücksicht auf die Belange des Vermieters, die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Woh-nung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er 4.ein Tier halten will (beachte dazu Absatz 3); ohne Zustimmung des Vermie-ters dürfen kleinere Tiere (z. ... Wellensittiche, Zierfische, Hamster) in den Wohnräumen gehalten werden, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üb-lichen Grenzen hält und soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbrin-gung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchti-gungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind; (3)Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind." ... Ich sehe durch die Größe des Hundes und die Anzahl der Personen den Zustand meiner Mietsache und des Grundstücks stark beeinträchtigt.