. - die Wohnung gezeigt - die Parkplätze welche dazu gehören gezeigt - der dazu gehörende große Garten gezeigt und angepriesen - Versprochen, dass der Garten noch eine Terrasse und einen Zaun bekommt - Versprochen, dass die Fassade gestrichen wird - Versprochen, dass der Innenanstrich getätigt wird - Versprochen, dass das Treppengeländer neu gestrichen wird - Versprochen, dass die Stellplätze vermietet werden - Versprochen, dass es Rücklagen gibt Ein wenig naiv, ließ ich mich auf den Kauf ein. ... Ergo es wurde mir ein Garten versprochen den ich nicht habe. - Versprochen, dass der Garten noch eine Terrasse und einen Zaun bekommt => wurde noch nichts erledigt - Versprochen, dass die Fassade gestrichen wird => steht sogar im Exposé und wurde nicht erledigt - Versprochen, dass der Innenanstrich getätigt wird => steht sogar im Exposé und wurde nicht erledigt - Versprochen, dass das Treppengeländer neu gestrichen wird => steht sogar im Exposé und wurde nicht erledigt - Versprochen, dass die Stellplätze vermietet werden => nicht erledigt, dadurch Ausfall - Versprochen, dass es Rücklagen gibt => auf der ersten Abrechnung der Hausverwaltung ist zu sehen, dass es keine Rücklagen gibt, wie versprochen wurde. ... (eine Lösung wäre finanzieller Ausgleich - Jetzt die Frage ob dies rechtlich belegbar wäre.)