I. Es geht hier um Beitragsnachforderungen der gesetzl. Krankenkasse, Gegenansprüche meinerseits und der Frage der Durchsetzbarkeit o.g.: 1.Zu meiner Person: Ich, 60 Jahre alt, war zeitlebens bei ein und derselbe KK gesetzlich krankenversichert (Versicherungsverlauf: freiwillig versichert, dann viele Jahre über die Künstlersozialversicherung und seit August 2008 wieder freiwillig versichert, da das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit nicht mehr für die Versicherungspflicht in der KSV ausreichte, s.b.