Erbausschlagung Beerdigungs- und Krankheitskosten
vom 23.6.2008
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Mein Ex-Mann ist heute gestorben, meine drei erwachsenen Kinder sind die rechtmäßigen Erben. Er hinterlässt: - einen kleinen Guthabenbetrag auf dem Girokonto (und noch zwei weitere Gehaltszahlungen, die statt Sterbegeld noch eingehen werden) - eine halbe vermietete kleine ETW, die noch zu ca. 90% der Bank gehört (mit mir) - ein altes fahruntüchtiges Auto (Schrott) - eine alte Wohnungseinrichtung - viele Schulden und eine riesige Menge unbezahlter Arztrechnungen. Ich rate meinen Kindern zur Ausschlagung des Erbes, da sie alle unvermögend sind (2 Studenten und 1 nicht gut bezahlter Erwerbstätiger).