Auflassungsvormerkung wegen PfÜBim Grundbuch
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann / Münster
Ich bin Gläubiger eines Schuldners, der einst Eigentümer eines bebauten Grundstücks war. Das Grundstück wurde vom Schuldner dessen Ehefrau überlassen mit einem bedingten Rücküberlassungsrecht im Überlassungsvertrag: „Der Schuldner hat das Recht für den Fall, dass die Ehe der Vertragsteile geschieden werden sollte, Besitz und Eigentum an dem Anwesen samt Bestandteilen und Rechten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich, nachweisbar, zu stellen."