Guten Abend,
es ist aus meiner Sicht absolut verständlich, dass Sie die Vorgehensweise von UPS in diesem Fall nicht akzeptieren wollen, da der Verlust der Ware und die unzureichende Entschädigung erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht haben.
Gerne zeige ich Ihnen mögliche Schritte auf, die Sie in Betracht ziehen könnten:
1. Einsicht in die AGB und Haftungsgrenzen
Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von UPS, insbesondere hinsichtlich Haftungsbeschränkungen für Verluste oder Schäden. Häufig begrenzen Logistikunternehmen die Haftung auf einen bestimmten Betrag pro Kilogramm, es sei denn, es wurde eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen. Sollte dies der Grund für die Kürzung der Entschädigung sein, könnte der Wert der Ware in der Versicherung möglicherweise erhöht werden, was UPS verpflichtet hätte, die volle Summe zu ersetzen.
2. Widerspruch und erneute Forderung der vollen Entschädigung
Sie sollten UPS schriftlich und formell widersprechen, dass Sie den Entschädigungsbetrag von 587,65 € nicht akzeptieren und die volle Entschädigung in Höhe des Warenwertes (2.500 €) einfordern. Begründen Sie dies detailliert mit allen Kosten, die durch den Verlust der Ware entstanden sind, sowie den mehrfachen Kommunikationsversuchen, um den Verbleib der Sendung zu klären. Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme, die die Kürzung der Zahlung rechtfertigt.
3. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und ggf. Verbraucherschutzstellen
In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur auch Aspekte des Postwesens, und Sie können hier eine Beschwerde einreichen. In manchen Fällen hilft dies, Druck auf das Unternehmen auszuüben. Alternativ könnten auch Verbraucherschutzstellen oder Schlichtungsstellen involviert werden.:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_Post/start.html
https://www.vzbv.de/verbraucher/beschwerde-einreichen
4. Rechtliche Schritte in Betracht ziehen
Wenn keine Einigung erzielt wird, könnte eine anwaltliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sinnvoll sein. Ein Anwaltskollege oder eine Kollegin vor Ort könnten Ihnen helfen, UPS zur Offenlegung der genauen Haftungsgrenzen zu verpflichten und ggf. Schadensersatz zu fordern. Entsprechende Anwaltskontakte für eine Vertretung bei Ihnen vor Ort finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter: https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Ein möglicher Anspruch könnte auf Grundlage des abgeschlossenen Beförderungsvertrags und einer möglichen Pflichtverletzung bestehen, da UPS nachweisen müsste, dass sie den Verlust nicht hätten verhindern können oder ihren Pflichten im Rahmen der „Express Saver"-Sendung nachgekommen sind.
5. Alternativ: Versicherung prüfen
Falls Sie eine eigene Transportversicherung abgeschlossen haben, die den Verlust absichert, könnten Sie dort den Schaden geltend machen. Sollte UPS den Versicherungsanspruch anerkennen, könnten Sie so eine bessere Entschädigung erwirken.
Falls UPS auch weiterhin auf dem geringeren Entschädigungsbetrag beharrt, ist das rechtliche Vorgehen oft der letzte Ausweg, um zumindest eine gerechtere Entschädigung zu erreichen.
Beste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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