Der Abwasserkanal meines Hauses verläuft mit Duldung des Erblassers des Nachbarn, aber ohne Eintragung einer Grunddienstbarkeit und ohne sonstige schriftliche Vereinbarung, seit 1963 über dessen sehr großes Grundstück. ... Folgende Möglichkeiten wurden mir vom Nachbarn nahegelegt: Möglichkeit 1: Neuanschluss meines Hauses an ein anderes Kanalsystem mittels Druckentwässerungsanlage, Verlegung der Dachentwässerung, etc. beläuft sich auf Kosten von ca. € 30.000 und beinhaltet erhebliche Folgekosten (z.B. 2mal jährliche Wartung der Druckpumpe, Stromkosten für den Betrieb dieser Druckpumpe, Austausch von Verschleißteilen) Möglichkeit 2: Verlegung des Kanals über das verbleibende Restgrundstück des Nachbarn, allerdings ebenfalls auf meine Kosten. ... Da ich mein Haus demnächst verkaufen möchte, stellt sich weiterhin die Frage, inwieweit ich den künftigen Besitzer über den Nachbarschaftsstreit informieren muss, und ob der künftige Besitzer verpflichtet werden kann, den Kanal auf eigene Kosten verlegen zu lassen.