Sehr geehrter Rechtsbeistand, ich bin seit 1992 in einem Kleinstbetrieb im Handwerk angestellt.Zunächst Teilzeit, dann Vollbeschäftigung,nicht tariflich gebunden,25 Tage Urlaub. Oktober04 erkrankte ich an Brustkrebs,die Behandlung dauerte bis August05.Seit Juni2005 habe ich den Status der Schwerbehinderung.Ab September05 versuchte ich es mit der Wiedereingliederung,aber es zeichnete sich ab,dass ich den Belastungen(körperlich,Arbeitsklima,Stress)nicht gewachsen war.Daher beantragte ich mit Wissen meiner Arbeitgeberin eine Erwerbsminderungsrente,welche mir auf Zeit in voller Höhe gewährt wurde.Um meinen Arbeitsplatz zu erhalten schloss ich einen Vertrag über geringfügige Tätigkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ab.Arbeitszeit 4 Tage je Woche a 3Stunden+1 Samstag im Monat 3 Stunden,Verdienst:350,-.