Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Liegt versuchter Betrug vor ?

| 5. März 2009 15:15 |
Preis: 41€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe mich im Juli 2008 selbstständig gemacht. Der Plan war dies in Teilzeit zu tun, habe dann aber ein sehr sehr günstiges Ladengeschäft gefunden, bei dem ich 2000,- Ablöse zahlen sollte und ausserdem noch 190 STammkunden ( gleiche Dienstleistung) übernehmen hätte können.Ich sollte bei der damaligen Ladeninhaberin Untermieterin sein und zum 01.01.2009 das Geschäft selber mieten...einfach um die Sache schnell über die Bühne zu bringen....war die schnellste Lösung.

Wir hatten vertraglich vereinbart, sollte es aus irgendwelchen Gründen nicht zu einem Mietvertrag zwischen mir und den Eigentümern kommen ( Wohnbaugenossenschaft ) würde mir das Geld für die Ablöse wieder ersetzt.

So habe ich also komplett gekündigt, da ich ja dachte....hast ja schon Stammkundschaft, dann ist erstmal alles bezahlt.
Diese Kunden gab es aber nur im Kopf der Vorgängerin....
Da also aufgrund dessen der Umsatz hier schleppend anlief, konnte ich im Dezember die Miete an die Dame nicht bezahlen und habe ihr also dargelegt, das ich wohl Ende Dezember aufhören werde, da ich die Miete nicht zahlen kann, geschweige denn die Kaution in Höhe von 750,- Euro hinterlegen kann....( ich dachte ja zu Beginn, ich übernehme einen gut florierendes GEschäft )

Sie bot dann an, wenn ich wenigstens von der ausstehenden Dezember Miete einen Teil zahlen würde, würde sie die Kaution beim Eigentümer hinterlegen und ich müsste ihr halt per Darlehensvertrag mtl. 100,- abbezahlen. So wurde es dann gemacht.
Wir haben einen Darlehensvertrag über die 750 Euro gemacht, deren Verwendungszweck also ganz klar die Kaution angegeben wurde.

Soweit alles gut.

Dann hab ich also im Januar korrekt meine erste Rate mit 100,- euro geleistet, bekamm aber kurz danach Post vom Vermieter, es sei im Dezember eine Zahlung über 600,- Euro und es würden also noch 150,-Euro fehlen und erst dann sei der Vorgang der Mietübernahme korrekt abgewickelt.
So habe ich also im Februar anstatt die Rate an die Dame, die fehlenden 150,- euro bezahlt an den Vermieter.

Nun kündigt sie den Darlehensvertrag, da ich meine Rate im Februar nicht geleistet habe und somit dem Vertrag nicht nachgekommen bin.
Aber sie hat ja auch den Darlehensvertrag nicht eingehalten und einfach nicht den Betrag an Kaution einbezahlt, der vereinbart und auch so unterschrieben wurde.
Ich vermute, das sie die 150,- fehlende Miete vom Dezember einfach einbehalten hat.....aber das eine hat ja wohl mit dem andere nichts zu tun, sind ja wohl 2 Vorgänge.
Ich hattte ihr schon beim unterzeichnen des Darlehensvertrages angeboten, die fehlende Miete dort mit aufzunehmen, was sie nicht wollte....mit den Worten.....ja ne....das zahlst mir halt auch irgendwann mal.

Ich denke, das Darlehen nicht in voller Höhe an die Vermieter zu bezahlen ist versuchter Betrug.

Ich würde gerne wissen, ob ich sie juristisch belangen kann, welcher ( wenn denn dann ) Straftatsbestand besteht und wo ich mich rechtlich befinde.

Sorry für den langen Text.-...

Vielen Dank.....die Unwissende.

5. März 2009 | 17:28

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Entsprechend Ihren Angaben sollte mit dem Darlehensvertrag von € 750,- die Kaution bei der Vermieterin für Sie hinterlegt werden. D.h. durch die Darlehensgewährung hätten Sie einen Anspruch nach Beendigung des Mietvertrages auf Auszahlung der Kaution, soweit keine Gegenansprüche bestehen.

Zunächst sollten Sie sich schriftlich vergewissern, dass die Kaution auch tatsächlich bei der Vermieterin nicht hinterlegt wurde.

Zivilrechtlich haben Sie sich verpflichtet monatlich einen Darlehensrate von € 100,- zu zahlen.

Da die Darlehensgewährung an die Bedingung der Zahlung der Kaution gewährt wurde, haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Darlehensraten. Soweit Sie anstatt der Ratenzahlung auf die Verbindlichkeiten der Darlehensgeberin bei der Vermieterin geleistet haben, haben Sie hier einen Erstattungsanspruch, der möglicherweise mit der Darlehensrate aufgerechnet werden kann.

Strafrechtlich ist eine Unterschlagung auszuschließen, da die Darlehensgeberin den Darlehensbetrag an die Vermieterin für die Kaution zu entrichten hatte. Allerdings kommt hier ein Betrug in Betracht kommen. Die Täuschungshandlung würde hier in dem Versprechen liegen die Kaution zu hinterlegen, was bislang jedoch nicht erfolgt ist.

Aufgrund Ihres Irrtums, dass die Kaution durch die ehemalige Ladeninhaberin hinterlegt wurde, haben Sie die Darlehensrate entrichtet. Hierdurch ist Ihnen auch ein Vermögensschaden entstanden. Da auch von dem Vorliegen der Rechtswidrigkeit und der Schuld auszugehen ist, wäre ein Betrugstatbestand erfüllt.

Gleichwohl sollten Sie die Darlehensgeberin zunächst darauf hinweisen, dass die Kaution noch nicht gezahlt wurde und von strafrechtlichen Maßnahmen absehen.

Sollte sich jedoch kurzfristig keine Klärung der Angelegenheit darstellen lassen, sollten Sie die Darlehensgeberin auf den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges hinweisen und entsprechende Zahlung der Kaution verlangen

Sollte die Darlehensgeberin die Kaution hinterlegen, wäre Sie zur weiteren Darlehenszahlung verpflichtet, vorbehaltlich der erfolgten Kündigung des Darlehens.

Unterbleibt dieses sollten Sie die Ratenzahlung mit dem Hinweis zurückhalten, dass die Kaution nicht hinterlegt wurde. Auch besteht dann aus den vorgenannten Gründen kein Anspruch der Darlehensgeberin auf vollständige Rückzahlung des Restdarlehens.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 7. März 2009 | 10:16

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Für mich war wichtig zu wissen, wo ich mich rechtlich befinde......und das weiss ich nun. Vielen Dank.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 7. März 2009
4,8/5,0

Für mich war wichtig zu wissen, wo ich mich rechtlich befinde......und das weiss ich nun. Vielen Dank.


ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht