vor der Vaterschaftsanerkennung geleistete Unterhaltszahlungen
vom 11.2.2014
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Nun möchte ich die Vaterschaft GEGEN den Willen der Mutter gerichtlich feststellen lassen. Dabei würden ja für mich Unterhaltspflicht für die Vergangenheit entstehen.