Gebrauchtwagen Kauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Meine Fragen nun : Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, da weder die Angabe eines EU Fahrzeugs gegeben war und das Navi gar nicht in Deutsch nutzbar ist und war ( dachte auch es ist ein fest Verbautes Original ). Kann ich Schadenersatz nachfordern, da ich schon wegen Reparatur 2 Tage auf das Auto verzichten musste und auch nochmal müsste..., oder könnte ich bei versagter Rückabwicklung ein Einbau eines ordnungsgemäßen Navigations Gerätes verlangen ( kein Mobiles Kabelgewirre...), welches ich beruflich dringend brauche und mit ein Grund war, das Fahrzeug überhaupt zu kaufen...???