Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich möchte sie sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Informationen wie folgt summarisch beantworten.
1. Wenn Sie Verwendungen auf die Sache machen, können Sie nur eingeschränkten Ersatz beanspruchen, sofern diese nicht zum Erhalt der Sache dienen. Insofern wären Sie auf einen Bereicherungsanspruch angewiesen und dabei ist dann aber immer der Wert für den Eigentümer problematisch. Daher rate ich Ihnen vor kompletter Überschreibung ab, entsprechende Verwendungen zu tätigen!
2. Sie könnten Ihm eine letzte Frist setzen, diese muss angemessen sein. Nach Ablauf der Frist könnten Sie vom Vertrag zurücktreten und zudem Schadensersatz (z. B. wegen Ersatzkauf etc.) verlangen. Der Verzögerungsschaden kann alternativ oder ergänzend dazu freilich verlangt werden.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen mithin beantwortet worden sind. Ansonsten stehe ich für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere (sehr zu empfehlende!) Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)