Ferner ist das gleiche Fahrzeug (Stand 25.12.2008) bei www.mobile.de ebenfalls als "unverkauft" veröffentlicht. ... Am 13.12.2008 habe ich sowohl per EMail als auch per Einschreiben mit Rückschein dem Verkäufer folgendes mitgeteilt: Da ich erneut von Ihnen nicht gehört habe, gehen wir nun wie folgt vor: Da wir einen gültigen Kaufvertrag haben und der Kaufgegenstand einen erheblichen Mangel aufweist, fordere ich Sie mit Frist bis zum 20.12.2008 auf, den Mangel zu beheben und den Roller wie in der Auktion beschrieben zur Abholung bereitzustellen. ... Kann ich in dem vorliegenden Fall: - Vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen, weil der Vertragsgegenstand nicht die beschriebenen Eigenschaften besitzt und ich offensichtlich getäuscht wurde?