Käufer nicht mitgeteilt, dass Mieter ein Gewerbe hat = arglistige Täuschung?
vom 13.6.2023
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Der Käufer hat somit den Mietvertrag mit allen Bedingungen übernommen. ... Es erfolgte somit keine größere Abnutzung der Mietsache als es beim "normalen" bewohnen der Fall wäre, somit war dieses für mich nicht nachteilig. ... Nun hat der neue Vermieter aufgrund der nicht genehmigten Gewerbeanmeldung eine fristlose Kündigung ausgesprochen.