Entschädigung bei geringer Mietdauer
vom 8.6.2011
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Guten Tag, ich bin am 01.08.2010 mit meinen beiden Kindern in meine jetzige Wohnung gezogen. Mein Vermieter hat mir nun die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Somit dauerte das Mietverhältins nichtmal ein Jahr.