Doppelte Kündigung, Mieter noch nicht draußen!
vom 24.5.2018
30 €
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beantwortet von
Hallo, ich versuche es kurz zu halten und zwar haben meine Eltern und ich Eigenbedarf für mich in einer unserer Wohnungen angemeldet, dort gibt es aufgrund der Dauer des Mietverhältnisses die 3-monatige Frist, welche zum 1.07 gesetzt ist. ... Unter anderem weil die Mutter des Mieters meinte "Wir haben miit unserem Anwalt geredet, wir haben eine der fälligen Mieten bezahlt, daher ist die fristlose Kündigung ungültig", was meines Wissenstandes kompletter Unsinn ist, da der komplette Mietverzug bezahlt werden muss damit "Gnade vor Recht" eintritt. ... Die Eigenbedarfskündigung ist ja immer noch gültig, könnte beide Kündigungen auch hier online stellen falls nötig.