Mieterhöhung bei teils nicht behebbaren Mängeln
vom 22.4.2017
75 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Es scheint ein Problem der Bauweise des Hauses zu sein (1983-keine Wärmedämmung). ... Dies weiß der Vermieter seit ca. 8 Monaten im Zuge einer Besichtigung dieser Wohnung, die seit Oktober 2016 zum Verkauf steht. ... Für den jetzigen Verkauf wurden die sichtbaren Schimmelflecken nach Auftrag des Vermieters, von einem Handwerker mit herkömmlichem Spray aus dem Baumarkt beseitigt/vertuscht und mit Deckfarbe übermalt.