Nur kurz eine Auswahl: Meine Exehefrau hat dann, nachdem ausdruecklich von ihr im Scheidungsverfahren verlangt worden war, dass das gemeinsame Haus nicht verkauft, sondern „als Vermaechtnis fuer die Tochter bleiben solle“, ich mit Tochter weiter darin wohnen solle (und vor Allem alles bezahlen solle, was ich auch getan hatte) und deshalb auch die Scheidung ohne Regelung des Zugewinns und eventuellen Verkauf des Hauses ausgesprochen worden war (im Nachhinein fuehle ich mich von meiner damaligen Anwaltschaft falschberaten … aber dies ist wohl auch eine andere Geschichte … ) um ploetzlich genau nach etwas mehr als einem Jahr nach der Rechtskraft der Scheidung die Teilungsversteigerung des ehemals gemeinsamen Hause beim Amtsgericht zu beantragen. Und trotz meinem Widerspruch die Versteigerung von ihr durchgesetzt und meine Exehefrau hat dann selbst das Haus zu einem Spottpreis ersteigert, mich vom Gerichtsvollzieher „rauswerfen lassen“ und verweigert mir selbst jetzt noch einen Anteil und Auskehrung des Uebererloeses, das Geld ist immer noch beim Amtsgericht hinterlegt und sie laesst ihre Anwaelte vor dem Landgericht auf volle Zuerkennung dieses hinterlegten Geldes auf sie selbst klagen. ... Trotzdem hat meine Exehefrau damit in einem „Eilverfahren wegen Dringlichkeit“ eine „Einstweilige Verfuegung auf Unterlassung, Annaeherung .. an sie und an das Haus … usw. usf. …“ gegen mich erwirkt, die nachher aber dann von ihr fuer „erledigt erklaert worden war.