Ebay Louis Vuitton Tasche - Käufer verlangt Schadensersatz
30.07.2006 11:25
| Preis:
***,00 € |
DA ICH MIR NICHT SICHER BIN, OB MEINE ANFRAGE VON SOEBEN BEI IHNEN ANGEKOMMEN IST, SENDE ICH SIE HIERMIT NOCHMALS.
Einen schönen guten Morgen,
ich habe leider ein Problem mit dem Käufer nach der Versteigerung einer Geldbörse bei Ebay.
Folgenden Text habe ich verwendet:
in der Suchleiste: Super schöne Louis Vuitton Geldbörse
Text:
Sie bieten hier auf eine super süße Geldbörse von Louis Vuitton. Sie ist weiß, hat super süße bunte Blumen und einige Louis Vuitton Zeichen darauf. Das Portemonnaie besitzt 6 Kreditkartenfächer, 2 Geldscheinfächer und zwei durchsichtige Fächer, für Bilder oder ähnliches. Sie ist für jeden Anlass zu gebrauchen. Bei zwei Einsteckfächern innen ist die Farbe ein wenig beschädigt.
Ich kann leider keine Garantie geben, dass die Geldbörse Original Louis Vuitton ist.
Viel Spaß beim Bieten!!!
Käufer zahlt Versand – eBay-Gebühren zahlt Verkäufer
Zum Schluss der leider notwendige Nachsatz:
Auf Grund der neuen EU Richtlinien bitte ich Sie folgendes zu beachten:
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bzw. Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Für Händler mag dies tragbar oder angebracht sein, jedoch nicht für private Verkäufer. Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf.
Artikel werden bei mir „wie beschrieben und gesehen“ von Privat verkauft! Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sind.
Nach der Lieferung erhielt ich am 19.7.06 folgende Mail vom Käufer:
Sehr geehrte Frau,
am 12.07.2006 habe ich bei Ihnen über eBay gemäß Ihrem Angebot :
< Super schöne Louis Vuitton Geldbörse > eBay Nr. 280005425970
für meine Frau ersteigert.
Die Geldbörse ist von Ihnen Dienstag den 18.07. 2006 über die Post
korrekt per Warensendung geliefert worden.
Mit großem Befremden habe ich dann bei Überprüfung der Geldbörse festgestellt, dass es sich um eine sehr schlechte und billige osteuropäische Kopie handelt und mit Louis Vuitton gar nichts gemein hat.
Dieses ist zu erkennen an der sehr schlechten Verarbeitung und am Geruch
des inneren Leders.
Da es sich offensichtlich und nachweisbar um ein Plagiat handelt, haben Sie den Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Ich fordere Sie auf, mir bis spätestens 29.07. 2006 eingehend eine originale Geldbörse zu liefern, denn dazu sind Sie gem.
§ 433 Abs. 1 BGB verpflichtet.
Sie haben vorsätzlich bei der Einstellung dieser Louis Vuitton Geldbörse
bei eBay gegen die eBay-Geschäfts-bedingungen § 7 ff. verstoßen.
Diese AGB’s haben Sie gelesen und sich bei Ihrer eBay-Anmeldung am 03.04. 2003 verpflichtet, diese bei Einstellungen von Artikeln zu akzeptieren.
Sollten Sie wider Erwarten nicht bereit sein, den Kaufvertrag zu erfüllen, werde ich umgehend meinen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen, was für Sie mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein dürfte.
Da ich Ihnen jedoch diese Unannehmlichkeiten, verbunden mit erheblichen Kosten ersparen möchte, denke ich, dass Sie aufgrund der zuvor bezeichneten Pos. bereit sind, den Vertrag außergerichtlich korrekt zu erfüllen bereit sind.
Mit freundlichen Grüßen
H.M.
Daraufhin schrieb ich ihm am 19.7.06 folgende Mail:
Sehr geehrter Herr M,
da sich aus der Beschreibung klar ergab, daß eine Gewähr für ein Original dieser Geldbörse aus dem Hause Luis Vuitton nicht übernommen wurde, sehe ich den Vertrag als erfüllt.
Im Übrigen weiß ich bis heute nicht, ob es sich um ein Original handelt, daher hatte ich auch den Satz "Ich kann leider keine Garantie geben, daß die Geldbörse Original Luis Vuitton ist" in die Ebay-Beschreibung gebracht. Ich hatte in keiner Weise geschrieben: "Original Luis Vuitton Geldbörse", da ich mir ja nicht sicher war. Ich wollte kein Risiko eingehen, daher der Zusatz in der Beschreibung.
Die Geldbörse hatte ich von meiner Tochter bekommen, um sie in Ebay zu verkaufen und es liegt mir fern, für "schlechte, billige osteuropäische Ware" (wie Sie schreiben) , viel Geld zu bekommen.
Ich schlage Ihnen vor, die Geldbörse zurückzusenden und ich erstatte Ihnen das Geld für die Börse.
Mit freundlichen Grüßen
Da ich keine Antwort bekam sendete ich am 26.7.06 noch eine Mail mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Her M,
bis heute haben Sie nicht auf meine Mail v. 19.07.2006 geantwortet, in der ich Ihnen angeboten hatte die Geldbörse zurückzunehmen und das Geld zu erstatten. In keiner Weise bin ich verpflichtet, Ihnen eine neue - wie Sie schreiben "original Geldbörse" - zu senden.
Sollten Sie vorhaben, mir bei Ebay eine negative Bewertung zu geben, so bitte ich dies zu überdenken, da ich ansonsten entsprechende Schritte einleiten werde. Ich habe versucht, mich mit Ihnen zu einigen und das Angebot der Rücknahme gemacht und kann Ihr Nichtantworten absolut nicht verstehen.
Ich finde es sehr schade, daß Sie als Ebay-Mitglied solche Reaktionen zeigen, da Ebay empfiehlt, Unstimmigkeiten untereinander zu klären (aber sicher nicht auf solch eine unschöne Weise, wie Sie es getan haben - dies meint Ebay ganz sicher nicht!).
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin erhielt ich am 27.7.06 folgende Antwortmail:
Hallo und guten Tag Herr,
1. Warum sollte ich Ihre mail noch beantworten?
2. Sie haben eine Louis Vuitton Geldböre angeboten und
ich habe diese aufgrund Ihrer Beschreibung gekauft.
3. Allein die Überschrift und Beschreibung läßt darauf
schließen, das es sich um originale Ware handeln muß,
denn sonst hätten Sie vorsätzlich gegen die bestehenden
Gesetze und eBay-Vorschriften verstoßen.
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte, ist es ein Straf-
tatbestand mit Plagiaten in jeder Form unter dem Namen
einer Marke zu handeln. Allein die Benutzung eines
Markennamen verstößt gegen das gesetzliche Markenrecht.
Sie sollten sich in dieser Angelegenheit in Ihrem eigenen
Interesse von Ihrem Anwalt beraten lassen
4. Ich erwarte von Ihnen wie schon bekannt, eine originale
Geldbörse zu dem von mir gesetzten Termin, dazu sind
Sie verpflichtet .
5. Ihre Drohung bezgl. einer Negativ-Bewertung habe ich
zur Kenntnis genommen und werde mich dazu hier nicht
äußern.
Mit freundlichen Grüßen
H.M.
Am Samstag suchte ich seine Telefonnr.,rief ihn an und wollte versuchen perönlich mit ihm zu reden. Er war freundlich, bestand aber darauf, eine neue Original Geldbörse zu bekommen. Im Laufe des Gespräches machte er mir den Vorschlag, uns irgendwo in der Mitte zu einigen und ihm 150 Euro zu zahlen - seine Frau würde dann den Rest drauflegen und sich im Laden ein Original holen.(Ich habe keine Ahnung, was so ein Originalportemonnaie kostet)
Er versicherte mir, das für ihn die Sache dann geregelt sei und wollte mir eine eMail mit der Zusammenfassung unseres Telefonats v. gestern senden (ist noch nicht geschehen).
Sollte ich nun wirklich in Unrecht sein und würde ihm 150 Euro zahlen, wer gibt mir dann die Garantie, dass er nicht doch noch Anzeige erstattet???
Ich bin privater Ebay-Verkäufer. Bin ich ihm eigentlich wirklich zu Schadensersatz verpflichtet, da ich ja in keinem Wortlaut in der Ebay-Beschreibung das Wort ´Original´ verwendet habe bzw. noch darauf hingewiesen haben, dass ich keine Garantie geben kann, ob es sich bei der Geldbörse um ein Original handelt?
Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Käufer um den gleichen Fall, den Sie am 29.07.2006 beantwortet haben. Er besitzt übrigens ein Auktionshaus, erstellt Gutachten usw.
Allerbesten Dank im Voraus für Ihre Hilfe und freundliche Grüße