Gestern bekamen wir plötzlich ein Schreiben des "alten" Anwalts mit der Auskunft, er hätte mittlerweile einen Zahlungseingang der Gegenseite (die dann einfach mal 519 € als Unterhaltsgrundlage (bei einem Jahresbrutto von 71.863,77 € )bestimmt hat, was schlichtweg falsch ist und ja gerade verhandelt wird und uns sämtliche Kosten der Pfändung, GVZ etc aufgebürdet hat - d.h., zum einen haben wir knapp 500 € zu wenig dadurch zurück bekommen) und sich dann direkt seine Gebühren davon abgezogen (er nahm dann auch mal einen Gegenstandswert der auf 519 € beruht, wobei er Wochen vorher meinte, das sei viel zuviel), somit hat er das komplette Geld einbehalten. ... Für die Kosten und Gebühren der Lohnpfändung die uns die Gegenseite abgezogen hat, für den Schufaeintrag, der uns in den kommenden Jahren bei der Planung bzgl.