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Unterhaltsanspruch einer brasilianischen Mutter

4. April 2015 09:37 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Es gab eine sehr kurze Beziehung in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit einer Brasilianerin. Trotz Zusicherung von Verhütung entstand daraus eine Schwangerschaft. Kurz danach kam die Trennung. Nun hat sie das Kind in Brasilien zur Welt gebracht (letzten September) und wird auch in Brasilien bleiben. Bei den Behörden hat sie angegeben: Vater unbekannt. Letzte Woche erhielt ich dann eine weitere Mail mit der Bitte um Beteiligung an Kosten wie Kindergarten, Vorschule usw. Diese sind sehr hoch (allein die Vorschule ca. 750 €/Monat, ihre Eltern sind relativ vermögend). Ich habe ihr immer gesagt, dass ich mich gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten beteilige. Ich bin selbst aber noch unter 30 Jahre alt und verdiene gerade mal ca. 1.800 € netto. Außerdem lebe und arbeite ich in einem asiatischen Land und bin offiziell aus Deutschland abgemeldet. Das weiß die Kindesmutter aber nicht, weder den Aufenthaltsort, Land noch den Arbeitgeber.

Mir geht es um ein paar grundsätzliche Fragen:

1. Sollte ich die Vaterschaft anerkennen (oder besser nicht) und wenn ja, welche juristischen Folgen hätte das?
2. Kann ich von Brasilien aus gezwungen werden die Vaterschaft anzuerkennen (wie wäre das Prozedere - Vaterschaftsfeststellung)?
3. Welche rechtlichen Mittel (Verfolgung, Einschaltung deutscher Behörden, da ich deutscher Staatsbürger bin) hat die Kindesmutter? Mutter und Kind haben die brasilianische Staatsangehörigkeit.
4. Wie sollte ich mich weiterhin grundsätzlich verhalten, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen?
5. Ab wann können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden? Erst zum Zeitpunkt der Geltungmachung oder zum Zeitpunkt der Geburt?

Einsatz editiert am 04.04.2015 09:56:12

Einsatz editiert am 04.04.2015 10:24:53

4. April 2015 | 11:53

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie unterliegen zunächst dem brasilianischen Recht.

Das bedeutet, dass ein Gericht in Brasilien den Unterhalt nach gutdünken festlegen und auch vollstrecken kann.

Solche Vollstreckungstitel, die auch in Ihrer Abwesenheit vom Gericht erlassen werden können, sind auch in Deutschland dann grundsätzlich vollstreckbar.

Allerdings wird ein deutsches Gericht die Vollstreckbarkeit dann verneinen, wenn das brasilianische Urteil im krassen Widerspruch zum deutschen Recht steht.

Genau das kann bei dem geforderten (und vielleicht dann vom Gericht bestätigten) Unterhalt und Ihrem anrechenbaren Nettoeinkommen der Fall sein. Allerdings müsste dann eine komplette Unterhaltsberechnung durchgeführt werden. Das könnten wir gerne für Sie machen.

Aber grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass ein brasilianischen Gericht einen Betrag festlegen kann der ebenso grundsätzlich auch vollstreckbar ist.

Wenn Adressen nicht bekannt sind, wird eine Vollstreckung in Deutschlnad aber nicht möglich sein.

1. Sollte ich die Vaterschaft anerkennen (oder besser nicht) und wenn ja, welche juristischen Folgen hätte das?

Sie würden dann als Vater feststehen mit allen Rechten und Pflichten. Auch Erbschaftsansprüche würden dazu gehören.

2. Kann ich von Brasilien aus gezwungen werden die Vaterschaft anzuerkennen (wie wäre das Prozedere - Vaterschaftsfeststellung)?

Ja. Wenn die Kindesmutter ein Verfahren einleiten, kann ein Gericht in Brasilien die Vaterschaft amtlich feststellen.

3. Welche rechtlichen Mittel (Verfolgung, Einschaltung deutscher Behörden, da ich deutscher Staatsbürger bin) hat die Kindesmutter? Mutter und Kind haben die brasilianische Staatsangehörigkeit.

Wie schon geschildert, ist der Titel vollstreckbar.

Die Vollstreckung muss zwar noch in Deutschland "abgesegnet" werden,. Wenn der Tetel aber nicht gravierend gegen deutsches Recht verstößt, wird das geschehen.

Allerdings kann nur vollstreckt werden, wenn Adressen bekannt sind.

4. Wie sollte ich mich weiterhin grundsätzlich verhalten, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen?

Sich mit der Kindesmutter einigen, wenn es Ihr Kind ist.

Dazu sollten sie in Brasilien einen Rechtsanwalt beauftragen, damit dieser dann einen Titel prüfen und unberechtigte Forderungen abwehren kann.

5. Ab wann können Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden? Erst zum Zeitpunkt der Geltungmachung oder zum Zeitpunkt der Geburt?

Ab der Geburt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 6. April 2015 | 12:26

Sie schreiben, dass die Vaterschaft von Brasilien festgestellt werden kann. Wie geht das ohne Beweis, dass ich tatsächlich der Vater bin und bezüglich der Unterhaltsansprüche wäre es ja so, dass, falls ich mich mit ihr einigen würde, sie trotz dieser Einigung noch 15 Jahre später ab der Geburt weitere Ansprüche geltend machen könnte?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. April 2015 | 13:22

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Vaterschaftsfeststellung setzt zwar auch in Brasilien den Nachweis voraus. Wenn die Mutter aber nun Sie als Vater angibt, wären Sie zum Handeln gezwungen, wenn Sie die Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt wissen wollen.

Dazu müssen Sie dann in Brasilien unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen.

Sollten Sie sich jetzt mit der Frau einigen, muss mit dieser Einigung klargestellt werden, dass mit den Zahlungen, sämtliche Ansprüche erfüllt worden sind, die ab Geburt bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

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