Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - meine Lebensgefährtin (Russin), die von mir (deutscher Staatsangehöriger) ein Kind erwartet, ist noch mit einem anderen Mann (Deutscher, "Lebenskünstler", Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Ende 2006) verheiratet (Eheschließung erfolgte am 30.12.2003, Scheidungsverfahren läuft momentan) - am 11.07.2007 haben die beiden Eheleute vor der zuständigen Ausländerbehörde i.V. mit der Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bestätigt, dass die Ehe intakt ist, obwohl dies zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr der Fall war - meine Lebensgefährtin ist per 01.08.2007 in eine andere Wohnung gezogen, vorher wohnte sie bereits einige Wochen übergangsweise bei einer Bekannten - zum Zeitpunkt der Unterschrift hatte der Ehemann meine Lebensgefährtin massiv unter Druck gesetzt - er hat ihr unter anderem wiederholt avisiert, dass sie aus Deutschland ausgewiesen würde und ihre im Oktober 2005 begonnene Ausbildung zur Krankenpflegerin abbrechen müsse, wenn er der Ausländerbehörde gegenüber das Scheitern der Ehe erklären werde - in diesem Kontext hat der Mann meiner Lebensgefährtin vorgeschlagen, dass er das Fortbestehen der Ehe bestätigen würde, wenn sie ihm im Gegenzug wieder den Zugang zu ihrem Bankkonto, von welchem sie ihn zuvor gesperrt hatte, ermögliche. Hierfür hatte der Ehemann ein erhebliches persönliches Interesse (es befanden sich Gelder auf dem Konto meiner Lebensgefährtin, die dieser dort "geparkt" hatte - offensichtlich an den Finanzbehörden vorbei - hier haben wir nach Sichtung der Auszugsduplikate [die Original-Auszüge hatte der Mann während der Ehezeit "verwaltet"] - vor einigen Tagen bereits Anzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung erstattet - inwieweit der Mann diese Gelder bei der Abgabe der EV angegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis; die Wahrscheinlichkeit wird nicht sehr hoch sein...) - in ihrer Not hat meine Lebensgefährtin damals schließlich seinem Drängen nachgegeben und das Fortbestehen der Ehe bestätigt, da sie seinen Behauptungen glaubte und befürchtete, ihre Ausbildung abbrechen zu müssen und „abgeschoben“ zu werden. Dieses Szenario hatte ihr der Ehemann zum damaligen Zeitpunkt mehrfach, eindringlich und "in schillernden Farben" beschrieben. - an sich hätte meine Lebensgefährtin ggf. bereits nach Ablauf von 3 Jahren einen Anspruch auf das Erteilen einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung gehabt, sofern verschiedene Voraussetzungen vorliegen.