Ware gekauft, bezahlt, lieferung verweigert
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
. : Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der von Ihnen im Rahmen unserer Ebay-Präsenz bestellte Artikel zurzeit nicht ausgeliefert werden kann. ... Nun habe ich angst, das ich eine beträchtliche summe in den sand gesetzt habe, weil das unternehmen evtl. insolvent ist. laut dem zuständigem amtsgericht ist aber kein insolventverfahren anhängig. abgesehen davon, das ich zumindestens das brautkleid im juni brauche ( und mir auch kein neues leisten kann), weiß ich nicht ob ich noch mehr möglichkeiten habe. wie soll ich mich nun verhalten?