Mieter beauftragt Makler
Laut Mietvertrag wären allerdings nach Kündigung noch drei Mietzahlungen fällig, ungeachtet, ob der Mieter aus der Wohnung vorzeitig auszieht oder bis zum Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist in der Wohnung verbleibt. Zwischen Mieter und Vermieter wird Folgendes einvernehmlich vereinbart: Wenn der Mieter (Vormieter) einen Nachmieter beibringt, der bereits nach zwei Monaten einziehen kann, und somit für den Vermieter die Mietzahlungen ohne Unterbrechung weiterlaufen und der Vermieter keinen Aufwand mit der Suche nach einem Nachmieter hat, würde der Vermieter den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen, ohne dass die dritte Mietzahlung fällig würde. ... Fragestellung: Frage 1: Ist der Mieter berechtigt, einen Makler zu beauftragen, für ihn einen Nachmieter zu finden, und muss der Mieter von seinem Vorhaben den Vermieter informieren?