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Mieter - Sanierung - Nachbesserung, wie oft hinnehmen?

15. März 2019 17:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Mieter einer ETW. Aufgrund eines Wasserschadens wurden Sanierungs / Instandhaltungsarbeiten durch den Vermieter durchgeführt. Mieter nicht Verursache.

Eckdaten:
Zeitraum bisher: August 2018 - März 2019
Sanierung / Trocknung Wand (ca 15 qm)
Erneuerung Estrich + Boden Laminat

Hinsichtlich des Laminats wurden bereits 4 mal Nachbesserungsarbeiten durch den Sanierbetrieb durchgeführt. Einmal stand beispielsweise der Boden an der Wand an (Boden Komplettsanierung).
Auftraggeber jeweils der Vermieter. Aufgrund des hohen Zeitraumes und der erheblichen Nachbesserungsintervalle folgende Fragen:

Wie oft muss der Mieter eine Nachbesserungsmaßnahme seitens des Sanierungsbetriebes hinnehmen?
Der Mieter haut Aufwände (Lohn, Material Abdeckung etc.). Welche können beim Vermieter, respektive Sanierungsbetrieb geltend gemacht werden?

Vielen Dank vorab!

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Etwaige Kosten können Sie nur im Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Ihnen in Rechnung stellen, es sei denn, die Versicherung des Vermieters wäre zur direkten Zahlung bereit.
Sie müssen 3 Nachbesserungen hinnehmen, davon geht das Werkvertragsrecht aus. Allerdings können Sie ohnehin die Miete mindern. Das wäre bereits seit Beginn des Wasserschadens möglich gewesen, ist rückwirkend allerdings schwieriger. Da dem Vermieter der Zustand aber bekannt war, ist es hier doch möglich.
Je nachdem, wie schlimm Ihre Beeinträchtigungen bei der Benutzung der Wohnung sind, kann ein Prozentsatz der Miete gemindert werden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Nutzen Sie ggf. gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Draudt, Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 18. März 2019 | 12:07

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
das Werrkvertragsrecht greift aber nicht zwischen Mieter und Fachbetrieb (kein Vertragsverhältnis).
Die Frage war dahingehend, wie oft der MIETER Nachbesserungen seitens des Vermieters hin nehmen muss.
Sofern man unterstellt, dass der Fachbetrieb alle 3 Monate nachbessert und der Vermieter immer den gleichen Betrieb schickt- theoretisch unendlich?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2019 | 12:16

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, das stimmt, jedoch wird man sich an den Regeln des Werkvertragsrechts orientieren müssen. Wichtig ist Ihr Recht auf Mietminderung, welche dann eben nach den Nachbesserungen höher ausfallen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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