Rückgabe von gebraucht gekauftem KFZ
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Im handschriftlich aufgesetzten Kaufvertrag steht die Klausel: "...wird hiermit wie gesehen verkauft..." ... Dies steht jedoch nicht im Kaufvertrag und wurde vom Verkäufer verschwiegen bzw.nicht angezeigt.