Hartz IV - eheähnliche Gemeinschaft
vom 2.3.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Guten Tag! Ich bin berufstätig (Beamtin), alleinerziehend (daher im Genuss der Lohnsteuerklasse 2), 2 Kinder, Einkommen mit Kindergeld und Unterhalt für die Kinder bei ca. 3000 Euro netto. Ich habe über 100 000 Euro Schulden wegen Hauskauf und (laufend Renovierungen notwendig) und habe selbst Mühe, meinen Verpflichtungen nachzukommen.