Hieraus ergeben sich gleich mehrere Fragen: 1. ist die genannte fristsetzung in dieser form überhaupt zulässig? ... Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird global-warenvertrieb den Kunden unverzüglich informieren; die Gegenleistung wird im Fall des Rücktritts unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.) aus den genannten gründen sind wir der meinung, dass wir unsere gesetzlichen pflichten bzgl. der widerrufsbelehrung hinreichend erfüllen, da der kunde bereits vor dem erhalt der ware auf sein widerrufsrecht hingewiesen wurde und da man bei einer e-mail, in der nochmals auf das widerrufsrecht hingewiesen wird, durchaus von einer dauerhaften widergabe sprechen kann. da der vertrag mit dem kunden durch die auftragsbestätigung per mail zustande kommt, sehen wir hierin keinen verstoß gegen das wettbewerbsrecht. vielmehr liegt die vermutung nahe, dass hier versucht wird unliebsame unliebsame ebay konkurrenten aus dem weg zu räumen. die benannte firma ist in HH im Handelsregister eingetragen, allerdings handelt das unternehmen aufgrund unserer recherche im internet mit verbrauchsgütern und mit spielsachen. außerdem liegt uns vom "geschädigten" keine anwaltliche vollmacht vor, auch dies gibt uns zu denken. die benannte handelsgesellschaft hat in der vergangenheit 2 ebay accounts besessen, beide wurden augfgrund massig negativer bewertungen gesperrt. 3. nach der aktuellen rechtsspürechung ist es völlig ausreichend, den käufer unmittelbar nach dem kauf per e-mail nochmals auf seine rechte hinzuweißen. inwieweit soll hier bitte ein wettbewerbsverstoß vorliegen? ... ` Für die kurzfristige Beantwortung meiner Fragen, bereits vielen Dank im Vorraus.