Auflösung eines Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Firma Y weiss über den bestehenden Arbeitsvertrag mit Firma X bescheid und räumt mir die Möglichkeit ein, mein Arbeitsverhältnis dort entweder zum 01.02.2010 oder zum 01.03.2010 zu beginnen, wodurch eine Kündigung in der vereinbarten Probezeit auch eine Option wäre.