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Aufhebungsvertrag Urlaub und Überstunden

24. Februar 2020 18:15 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Ich habe mit meiner Zeitarbeitsfirma eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben. Im Vertrag steht es, dass das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis zum 28.02. aufgelöst wird.
Laut des Arbeitsvertrages hatte ich dieses Jahr Anspruch auf 24 Urlaubstage (2/Monat). Die Mitarbeiterin von der Zeitarbeitsfirma meinte jedoch, dass ich keinen Anspruch auf den Februar-Urlaub habe, da laut des Aufhebungsvertrages der letzte Arbeitstag der 28.02 ist (das wäre der Grund). Also habe ich lediglich Anspruch auf 2 Tage (für Januar). Habe ich keinen Anspruch auf meine Februar-Urlaubstage und die gesammelten Überstunden?
Im Vertrag wird die Überstundenabrechnung und der Anspruch auf Urlaub nicht explizit erwähnt. Es wird gesagt, dass "Das Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet" wird und "mit der Durchführung dieser Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung erledigt" sind.

24. Februar 2020 | 20:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen mangels Übermittlung der erbetenen Bescheide nunmehr wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Habe ich keinen Anspruch auf meine Februar-Urlaubstage und die gesammelten Überstunden?"


Auf die Februar-Urlaubstage hätten Sie dann einen Anspruch, wenn Sie den vollen Monat Februar unter Vertrag stehen würden. Da dies nach Ihrer Schilderung nicht der Fall ist ( im Jahr 2020 endet der Februar am 29.02.2020), ist die Aussage des Zeitarbeitsunternehmens auf den ersten Blick nicht zu beanstanden.

Ihre Überstunden müssten Sie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich und nachweisbar gem. den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 24. Februar 2020 | 21:28

Sehr geehrte Herr Fork,

vielen Dank für Ihre Antwort.
So wie ich es verstanden habe, muss ich die Auszahlung von meinen Überstunden vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen bzw mein Arbeitgeber ist gesetzlich (BAP-Tarifgemeinschaft) dazu verpflichtet, mir meine Plusstunden auszuzahlen.
Danke für eine kürze Rückmeldung.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Februar 2020 | 13:04

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Nachfrage 1:
"So wie ich es verstanden habe, muss ich die Auszahlung von meinen Überstunden vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragen bzw mein Arbeitgeber ist gesetzlich (BAP-Tarifgemeinschaft) dazu verpflichtet, mir meine Plusstunden auszuzahlen."


Ja, das haben Sie so grundsätzlich richtig verstanden.

Wenn Sie die Plusstunden vor Beendigung des Vertragsverhältnisses gem. den Vertragsbedingungen geltend gemacht haben bzw. diese Stunden in der Arbeitszeiterfassung bereits berücksichtigt sind, dann sind diese Stunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch von dem Passus "bis zum Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß abgerechnet" erfasst, wenn die Überstunden gem. den Vertragsbedingungen zwingend zu vergüten waren.

Soweit der Arbeitgeber diese Stunden dann nicht vergüten würde, wäre das Arbeitsverhältis eben nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden und Sie hätten die Möglichkeit vor dem zuständigen Arbeitsgericht Rechtsschutz zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -

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