Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigungfrist_Arbeitsvertrag

| 9. Februar 2022 12:20 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag.

Ich habe laut §11 Kündigung folgende Klausel in meinem Vertrag enthalten:

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Quartals. Jede gesetzliche Veränderung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers.

Meine Frage lautet zu wann ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnis möglich. Ich bin seit 6 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Ist nun, wenn ich bis Ende Februar kündige ein Austritt zum 31.03 möglich oder erst zum 30.06.

Vielen Dank im Voraus.

9. Februar 2022 | 13:11

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß der vertraglichen Kündigungsfrist würde eine Ende Februar zugegangene Kündigung das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.03.2022 beenden.

Das kollidiert aber mit der zwingenden Regelung des § 622 Absatz 2 Nr.2 BGB, der bei 6-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Frist von 2 Monaten zum Monatsende vorsieht. Damit wäre die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigung im Februar für den Arbeitgeber länger als die vertragliche Frist mit der Folge, dass die gesetzliche Frist von 2 Monaten zum Monatsende nach einem Günstigkeitsvergleich Vorrang hat (vgl. Bundesarbeitsgericht, 29.01.2015 - 2 AZR 280/14).

Da eine solche Veränderung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gemäß der vertraglichen Klausel auch für Kündigungen des Arbeitnehmers gelten soll, würde nach meiner Einschätzung eine Kündigung Ende Februar das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 30.04.2022 (=2-Monatsfrist) beenden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 11. Februar 2022 | 08:09

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Februar 2022
4/5,0

ANTWORT VON

(2736)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht