Italien/ D / nachehelicher Unterhalt / allgemeines
vom 14.2.2008
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Mein Mann und ich sind deutsche Staatsbürger und leben in Italien – seit einiger Zeit getrennt. Wir haben Kinder im Kindergartenalter, die mit mir zusammen in der ehemals gemeinsamen Mietwohnung leben. Wir werden nach deutschem Recht geschieden - den Scheidungsantrag mit einem Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich und die Kinder habe ich beim Familiengericht in Berlin gestellt.