Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zahlungen der Eltern erhöhen das Einkommen bzw. führen zu einem Wohnwert, da Sie die Miete nicht zahlen. VWL können vom Netto abgezogen werden.
Da es das Familiengeld nur in Bayern gibt, gibt es hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Es wird in der Prozesskostenhilfe als Einkommen gesehen, daher spricht viel dafür, dass es auch so im Familienrecht so gesehen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass meine Eltern die Zahlung an mich leisten und nicht an meinen Vermieter. Den der Kaltmiete entsprechenden Geldbetrag erhalte ich zur freien Verrechnung. Ändert dies etwas an der Rechtslage?
Mit Wohnwert hat die Zahlung meiner Eltern m.E. nichts zu tun, das Einfamilienhaus steht ja leer und zum Verkauf.
Meine Fragen zu Zins, Tilgung und Betriebskosten für das leer stehende Einfamilienhaus sind noch unbeantwortet.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Urlaubsbedingt beantworte ich Ihre Nachfrage:
Wenn Sie die Miete tatsächlich selber zahlen, so fällt kein Wohnwert an. Allerdings erhalten Sie eine Zahlung und dann kommt es darauf an, wie diese gestaltet wurde. Allerdings ist alles, was Sie einnehmen, Einkommen - hier gibt es keine Rechtsprechung zu. Allerdings sollte das vorher mit einem Anwalt genau schriftlich festgehalten werden, wofür die Zahlungen sind und wie diese genau ausgestaltet sind.
Zahlungen für das Haus können beim Einkommen berücksichtigt finden. Ob aber Zins (und) Tilgung möglich ist, hängt von der Dauer der Trennung ab.
Ich rate Ihnen dringend, den Unterhalt berechnen zu lassen und dies nicht selber zu gestalten, denn dann kommt oft das Ergebnis, mir bleibt ja nichts.