Werkvertrag; Kunde stellt nach 2,5 Jahren Mangel fest
vom 3.1.2021
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Wir erklärten ihm, dass er für diesen Zustand an sich selbst schuld sei, wäre er im Sommer zu uns gekommen, hätte der Herbstregen keinen Schaden anrichten können. ... Mit dem Trocknungsergebnis war der Kunde dann aber doch nicht zufrieden und stellte nun über einen Anwalt die Forderung den ihm entstandenen Schaden fiktiv abzurechnen. ... •Habe ich nicht das Recht auf Behebung des Schadens?