eBay Auktion vorzeitig beendet, zu Recht? -> 'Schadensbegrenzung'
23.03.2014 14:32
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Anwalt,
ich habe kürzlich ein defektes Macbook (nachweisslich Totalschaden) bei eBay zum Kauf angeboten. Startpreis 1€, kein Sofortkauf, 7 Tage Laufzeit.
Am ersten Tag habe ich bereits das Gerät anderweitig außerhalb von eBay verkauft. (Ob das eBay gegenüber richtig und fair war ist vermutlich eine andere Frage?!)
Ich habe daraufhin das Angebot bei eBay beendet und die Gebote streichen lassen. Es gab einige wenige Gebote, Laufzeit noch 6 Tage. Laut eBay AGB habe ich es so verstanden, dass ich das darf:
"Angebote läuft noch länger als 12 Stunden:
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten."
Quelle (zum Zeitpunkt des Angebotes): http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#requirements
Der Höchstbietene hat mich aufgefordert meine Kontodaten zu nennen, damit er das Geld überweisen kann.
Ich schrieb ihm, dass ich das Gerät nicht mehr habe und die Auktion erfolgreich beendet ist.
Er nannte daraufhin die eBay AGB und ist der Meinung ein Kaufvertrag sei zustande gekommen.
Daraufhin habe ich ihm mein Irrtum erklärt (drei Tage nach dem Beenden der Auktion, am selben Tag auf die E-Mail des "Käufers").
Inzwischen hat der "Käufer" bei eBay meine Kontaktdaten erfragen können.
-> Meine Frage dazu: Darf eBay nur bei einem Verdacht meine Daten herausgeben?
Jetzt möchte der "Käufer" erneut meine Kontoverbindung bekommen. Er hat mir keine Fristen auf Erfüllung etc. gesetzt. Nun möchte er gegen mich klagen.
-> Meine Frage ist nun, ist der Kaufvertrag zustande gekommen? Wie kann ich ggf. Schadensbegrenzung betreiben bezüglich Schadensersatz? Wie wird in solchem Fall die Höhe einer Schadensersatzleistung festgelegt?
Vielen Dank,
freundliche Grüße
PS: -> Ist der "echte" Verkauf für diese Klärung von Interesse? Ist es wichtig an wen und für wie viel Geld der Computer verkauft wurde?