Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte
Zunächst stellen Sie selbst fest, dass Ihre Ex-Partnerin als Leasingnehmerin grds. das Recht haben dürfte, von Ihnen die Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen.
Nach Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass diese aber das Fahrzeug tatsächlich nie nutzen wollte, sondern der Vertrag nur durch sie abgeschlossen wurde, weil dies auf Ihren Namen nicht möglich war.
Hierbei ist nun folgendes Problem, dass Sie offenbar aufgrund der bestehenden Partnerschaft keinerlei Regelungen dafür getroffen haben, was im Fall einer Trennung passiert. Je nach Laufzeit des Vertrages kann ich nach einer Trennung grds. nachvollziehen, dass Ihrer Ex-Partnerin das Vertrauen dahingehend fehlt, dass Sie die Raten verlässlich pünktlich weiterzahlen und das Fahrzeug pfleglich behandeln, so dass bei der Rückgabe kein böses Erwachen wegen bestehender Schäden erfolgt.
Ich gebe Ihnen aber Recht, dass Sie - jedenfalls nicht allein - für die Kosten einer vorzeitigen Beendigung aufzukommen haben. Bei einer Trennung kann man hinsichtlich der vertraglichen Regelungen über einen sog. Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB nachdenken, d.h. Aufgrund der Trennung sind die zwischen Ihnen bestehenden Verträge („Du schließt den Leasingvertrag ab, ich nutze das Fahrzeug und zahle die Raten") ggf. so anzupassen, wie man sie voraussichtlich bei Vorhersehen der Trennung geschlossen hätte.
Hier würde ich mich an Ihrer Stelle natürlich darauf berufen, dass es keinen tatsächlichen Grund gibt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen: Sie sind bereit, die Raten weiter zu zahlen und auch bei der Rückgabe für etwaige Schäden aufzukommen. Dass Sie bei Vorsehen einer Trennung des Vertrag tatsächlich so geschlossen hätten, dass Sie die Kosten einer vorzeitigen Beendigung übernommen hätten, erscheint zweifelhaft. Ich würde daher allenfalls anbieten, sich die Kosten zu teilen.
Besser wäre es natürlich, nach Alternativen zu suchen. Auf Grund Ihrer Einträge ist vermutlich eine Leasingübernahme auch jetzt nicht möglich? Vielleicht findet sich aber ja jemand anderes, der den vertrag für Sie bzw. Ihre Ex-Partnerin übernehmen würde? Oder ggf. können Sie eine Bankbürgschaft o.ä. beibringen, so dass Ihre Ex-Partnerin eine Sicherheit für die Leasingraten und mögliche Schäden hat?
Sie sollten auf jeden Fall versuchen, eine Einigung zu erzielen, da alles andere am Ende meist noch teurer wird. Aber eine alleinige Verpflichtung Ihrerseits, für die Kosten der vorzeitigen Beendigung allein aufzukommen, halte ich für unwahrscheinlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort zu nächst weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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