Kündigung einer Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch
vom 11.1.2016
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Hallo, ich bin Brasilianerin, aber wohne in Berlin seit Juni 2015. Ich habe eine Wohnung auf Zeit von Juni/2015 bis Juni/2016 gemietet, ich muss aber vorzeitig kündigen. In meinem Vetrag gibt es keine spezifische Information zum Thema "vorzeitige Kündige", nur das steht: "1.