Kautionsrückzahlung - SMS als Schuldanerkenntnis?
vom 23.1.2010
46 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo , Ich habe ein kleines problem mit meinem alten Vermieter.. Ich hatte für meine damalige Wohnung eine Kaution in höhe von 450€ gezahlt bar.Laut Mietvertrag sollte diese gesondert angelegt werden es stand auch drinnen das die kaution bis zu 6 monate einbehalten werden kann..Ich habe aber eine sms von Ihm bekommen wo drinnen steht das ich mir das geld 2wochen nach auszug abholen kann.Was am 14.01.2010 gewesen wäre.Könnte ich diese Sms zur Not gegen Ihn verwenden falls ich es müsste?... Ich nehme nämlich mal an das er weder die Kaution angelegt hat und garantiert nicht 200€ für die reparaturen ausgegeben hat sondern das Geld für seine Renovierung verbraucht.