Auswirkungen der Kurzarbeitergeld auf Aufenthaltsstatus
vom 6.4.2020
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Bei der Zusatzblatt steht folgende Bestimmungen; „Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als Betriebswirt/ Selbstständige Tätigkeit gestattet/ Daueraufenthalt nach ARB 1/80" Ich habe einen unbefristete Arbeitsvertrag und, seit 3,5 Jahre arbeite ich 20 Stunde pro Woche bei gleichen Arbeitgeber.