Gesetzliche Kündigungsfrist
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht bei §2 Befristung/Probezeit/Kündigungsfristen: "...Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig. Verlängert sind die Kündigungsfrist für den Arbeitsgeber aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Mitarbeiter."